Energieausweis

Der Energieausweis für ein Wohngebäude sagt aus wie Energieeffizient ein Gebäude ist.

Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.

Seit dem 01.01.09 gilt in Deutschland für alle Wohngebäude, außer für denkmalgeschützte Gebäude, die “Ausweispflicht”. Hausbesitzer müssen bei Neuvermietung, beim Verkauf oder Neuverpachtung ihres Gebäudes den Energieausweis vorlegen.

 

Es wird zwischen 2 Arten von Energieausweisen unterschieden:

 

DER BEDARFSAUSWEIS weist die energetische Qualität eines Gebäudes auf der Basis einer technischen Analyse aus. Für die Berechnung des Energiebedarfs nimmt der Energieausweisaussteller den baulichen Zustand der beheizten Gebäudehülle (z. B. Wände, Kellerdecke, Dach, Fenster, Türen) und die Qualität der Heizungsanlage unter die Lupe.

 

DER VERBRAUCHSAUSWEIS gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer für Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Berechnung des sogenannten Energieverbrauchskennwerts erfolgt in diesem Fall auf der Grundlage der Heizkostenabrechnung.

 

 

Welcher Ausweis für welches Haus

 

Den Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Außer beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.

Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für kleine Nichtwohngebäude, besteht Wahlfreiheit.

Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.


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