PV-Anlage anmelden: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister

PV-Anlage anmelden: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister

Eine Photovoltaikanlage ist erst dann fertig, wenn sie auch ordnungsgemäß angemeldet ist. Ohne Anmeldung kann es Probleme mit der Einspeisevergütung geben, im schlimmsten Fall drohen Rückforderungen. Wir erklären, welche Schritte nötig sind und wer sich darum kümmert.

Schritt 1: Netzanschlussbegehren vor der Installation

Bevor die Anlage gebaut wird, meldet der Elektrofachbetrieb sie beim örtlichen Netzbetreiber an. Dabei werden Leistung, Wechselrichter, Speicher und der geplante Anschluss übermittelt. Der Netzbetreiber prüft, ob das Netz die zusätzliche Einspeisung aufnehmen kann. Bei kleinen Anlagen auf Einfamilienhäusern ist das in aller Regel unproblematisch.

Schritt 2: Installation und Inbetriebnahme

Nach der Montage wird die Anlage von einer eingetragenen Elektrofachkraft angeschlossen, geprüft und in Betrieb genommen. Dazu gehören Messungen nach VDE-Vorgaben und ein Inbetriebnahmeprotokoll. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Abnahme und Inbetriebnahme.

Schritt 3: Fertigmeldung beim Netzbetreiber und Zählertausch

Nach der Inbetriebnahme folgt die Fertigmeldung an den Netzbetreiber. Ist noch ein alter Zähler verbaut, wird er gegen einen Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem getauscht, damit Bezug und Einspeisung getrennt erfasst werden.

Schritt 4: Registrierung im Marktstammdatenregister

Jede Stromerzeugungsanlage – auch ein Balkonkraftwerk – muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme. Eingetragen werden die PV-Anlage und, falls vorhanden, der Stromspeicher als eigene Einheit. Die Registrierung ist Pflicht des Anlagenbetreibers – also Ihre –, wir unterstützen Sie aber gerne dabei.

Wichtig: Wird die Frist versäumt, kann der Anspruch auf Einspeisevergütung für den Zeitraum der Verspätung entfallen.

Und das Finanzamt?

Für private Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern gilt seit 2022 eine Einkommensteuerbefreiung, und beim Kauf fällt 0 % Mehrwertsteuer an. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist in vielen Fällen nicht mehr nötig. Im Zweifel sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater – wir sind Elektriker, keine Steuerberater.

Was gilt seit dem Solarspitzengesetz?

Für neue Anlagen gelten seit Februar 2025 einige zusätzliche Regeln: Ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox darf die Anlage höchstens 60 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Bei negativen Börsenstrompreisen gibt es keine Einspeisevergütung. Bei der Planung stellen wir Wechselrichter und Energiemanagement so ein, dass diese Vorgaben eingehalten werden und Sie möglichst viel Strom selbst nutzen.

Wer übernimmt was?

  • Elektrofachbetrieb: Netzanschlussbegehren, Installation, Inbetriebnahme, Protokoll, Fertigmeldung
  • Netzbetreiber / Messstellenbetreiber: Prüfung, Zählertausch
  • Anlagenbetreiber (Sie): Registrierung im Marktstammdatenregister – auf Wunsch mit unserer Hilfe

Fazit

Die Anmeldung einer PV-Anlage klingt bürokratisch, ist mit dem richtigen Partner aber schnell erledigt. Bei uns sind alle Anmeldungen beim Netzbetreiber Teil des Auftrags. Mehr über unseren Ablauf erfahren Sie auf unserer Seite zur Photovoltaik in Waltrop. Sprechen Sie uns an.

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